Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb

Hiermit informieren wir Sie über die geltenden Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb am „Footmarks Award“. Die konkreten Teilnahmebedingungen werden im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, kommuniziert.

Veranstalter:

Sparkasse Burgenlandkreis            Burgenlandkreis
Albrechtstr. 24                                    Schönburger Str. 41
06712 Zeitz                                        06618 Naumburg /Saale

Amt für Bildung, Kultur und Sport/Bildungsbüro
Christian Rößler
footmarks-award@blk.de

Für den rechtmäßigen Ablauf des Wettbewerbs sind beide Veranstalter verantwortlich.

Am Wettbewerb können Schüler und Schülerinnen ab der 5. Jahrgangsstufe aller Sekundarschulen, Förderschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschule sowie Jugendclubs und Jugendvereinen teilnehmen. Pro Schule können auch mehrere Teams teilnehmen.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Um an der Wettbewerb teilzunehmen, muss das dafür vorgesehene Kontaktformular auf der Seite www.footmarks-award.de ausgfüllt werden. Es muss ein Projekt-und Finanzplan erstellt und eingereicht werden.

Der Beginn des Wettbewerbes startet mit der Bekanntgabe an den Schulen und der Freischaltung der Website. Bis zum 31. März 2024 ist eine Teilnahme über das Kontaktformular auf der Website www.footmarks-award.de möglich. Darüber hinaus können keine weiteren Beiträge für den Wettbewerb berücksichtigt werden.

Als Preis wird der „Footmarks Award“ an drei Siegerprojekte vergeben. Dieser Preis beinhaltet eine Förderung von 3.000 Euro, um die Siegerprojekte in die Tat umzusetzen.

Eine Jury wird die Siegerprojekte auswählen und dabei die Kategorien ökologisch, ökonomisch und sozial/kulturell berücksichtigen. In den Kategorien sind auch mehrere Vergaben möglich. Für die Jurysitzung werden die Projekteinreichungen anonymisiert (Schulname wird nicht genannt).

Die Bekanntgabe der Siegerprojekte erfolgt über eine digitale Preisverleihung im Mai 2024. Die Übergabe der „Footmarks Award“ erfolgt von den einzelnen Jurymitgliedern im Juni 2024 in den jeweiligen Schulen bzw. Jugendclubs oder Jugendvereinen.

Die Förderung über 3.000 Euro wird von der Sparkasse auf ein von den Siegerprojekten genanntes Konto überwiesen. Die Verwendung der Förderung ist ausschließlich für die Umsetzung der Siegerprojekte zulässig.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, nichtige oder unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Bedingungen ergänzungsbedürftige Lücken zeigen.

Die Sparkasse Burgenlandkreis und das Landratsamt Burgenlandkreis behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit Ihres Veranstalters liegen.

Jeder Teilnehmende trägt mit Teilnahme am Gewinnspiel dafür Sorge, über die jeweils notwendigen Rechte zu verfügen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, übertragen sind. Zu diesen Rechten zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Verwertungs-, Urheber-, Leistungsschutzrechte sowie die entsprechenden Nutzungsrechte. Für die Verletzung entsprechender Rechte etwaiger Dritter ist allein der Teilnehmende in vollem Umfange haftbar. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung dieser Rechte geltend machen, so ist ihre Sparkasse von allen Ansprüchen freizustellen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Für den Fall einer Inanspruchnahme Ihrer Sparkasse wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Teilnehmende, sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen.

Erlangen die Verantwortlichen des Wettbewerbs Kenntnis, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, Rechtswidriges gepostet oder technisch manipuliert wird, behält sie sich das Recht vor, den Nutzer vom Gewinnspiel auszuschließen, auch noch nachträglich, und einen neuen Gewinner auszulosen. 

Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird diesen hier genannten Teilnahmebedingungen zugestimmt.