Die Sparkasse Burgenlandkreis und das Landratsamt Burgenlandkreis behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit Ihres Veranstalters liegen.
Jeder Teilnehmende trägt mit Teilnahme am Gewinnspiel dafür Sorge, über die jeweils notwendigen Rechte zu verfügen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, übertragen sind. Zu diesen Rechten zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Verwertungs-, Urheber-, Leistungsschutzrechte sowie die entsprechenden Nutzungsrechte. Für die Verletzung entsprechender Rechte etwaiger Dritter ist allein der Teilnehmende in vollem Umfange haftbar. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung dieser Rechte geltend machen, so ist ihre Sparkasse von allen Ansprüchen freizustellen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Für den Fall einer Inanspruchnahme Ihrer Sparkasse wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Teilnehmende, sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen.
Erlangen die Verantwortlichen des Wettbewerbs Kenntnis, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, Rechtswidriges gepostet oder technisch manipuliert wird, behält sie sich das Recht vor, den Nutzer vom Gewinnspiel auszuschließen, auch noch nachträglich, und einen neuen Gewinner auszulosen.